Der Begriff des Familienrechts wird häufig nur mit Scheidung in Verbindung gebracht. Er ist allerdings viel umfassender. Das Familienrecht befasst sich mit Beziehungen in der Ehe, in Lebenspartnerschaften und in Verwandtschaft. Weiterhin befasst es sich mit Vormundschaften, Pflegschaften, der rechtlichen Betreuung und gesetzlichen Vertretungen.

  • Wer hat die elterliche Sorge für die Kinder, wie gestaltet sich der Umgang mit Ihnen?
  • Bekomme ich Unterhalt? Muss ich Unterhalt bezahlen? Wie viel? Wie lange ?
  • Muss ich für die Schulden meines Ehepartners aufkommen?
  • Was geschieht mit den Schenkungen meiner Eltern?
  • Hat mein Partner Anspruch auf den Nachlass meiner Eltern?
  • Was ist Zugewinngemeinschaft? Ist für unsere Ehe Gütertrennung sinnvoll?
  • Was bedeutet Versorgungsausgleich?
  • Was geschieht mit unserer gemeinsamen Wohnung und aus unserem gemeinsamen Vermögen?

Sie sehen, das Familienrecht befasst sich mit vielen Problembereichen!

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