Der Tod ist ein unangenehmes Thema, das wir gerne verdrängen. Aber mit ihm wird jeder von uns einmal konfrontiert.

Wenn ein Angehöriger stirbt, stellen sich in einer oftmals sehr belastenden Zeit viele Fragen, z.B.

  • Wer ist Erbe?
  • Soll ich das Erbe ausschlagen?
  • Wer kommt für die Beerdigungskosten auf?
  • Wie wird der Nachlass auseinandergesetzt?
  • Gibt es Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte?
  • Wie hoch sind deren Ansprüche?

Antworten hierauf finden sich in letztwilligen Verfügungen des Verstorbenen oder im Gesetz. Allerdings sind diese oftmals sehr schwer verständlich.

Um die Belastung zum vermindern und um Streitigkeiten mit anderen zu vermeiden, bzw. sich mit diesen auf einer sachlichen Ebene auseinandersetzen zu können, bleibt oftmals nur der Weg zum Anwalt. Wenn Sie wollen, stehen wir Ihnen als Partner gerne zur Seite. Wir klären Sie über die rechtliche Situation auf und besprechen mit Ihnen das sinnvolle Vorgehen. Selbstverständlich werden Sie von uns auch über Kosten aufgeklärt. Es kann auch sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren für eine Beratung übernimmt. Auch hierüber informieren wir Sie gerne.

Wissen Sie, wer Sie beerbt? Wollen Sie sich an die gesetzliche Regelungen halten oder wollen Sie ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung errichten? Falls letzteres der Fall sein sollte, sieht das Gesetz Formalien vor, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind.  Wenn Sie diese nicht beachten, so kann es sein, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod nicht umgesetzt werden können.

Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen umzusetzen und besprechen mit Ihnen sämtliche Konsequenzen, damit Streitigkeiten nach Ihrem Tod ausbleiben.

Selbstverständlich gehen wir gerne auch auf die Fragen der und der Patientenverfügung ein.

Da wir wissen, dass bei all diesen Fragen das Vertrauen eine große Rolle spielt, weisen wir an dieser Stelle auf unsere anwaltliche Schweigepflicht hin.